Impfungen während der Schwangerschaft

Impfungen während der Schwangerschaft sind ein wichtiges Thema, um sowohl die Gesundheit der werdenden Mutter als auch die des ungeborenen Kindes zu schützen.

Empfohlene Impfungen

  • Grippeschutzimpfung (Influenza)
    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für alle Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, z.B. durch chronische Erkrankungen, wird die Impfung bereits im ersten Drittel empfohlen.
  • Keuchhustenimpfung (Pertussis)
    Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Keuchhusten für alle Schwangeren ab der 28. Schwangerschaftswoche, idealerweise im letzten Drittel der Schwangerschaft. Diese Impfung schützt das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten, bis es selbst geimpft werden kann.
  • COVID-19-Schutzimpfung
    Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung für Frauen im gebärfähigen Alter und deren enge Kontaktpersonen, da Schwangere ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben.
  • Impfung gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus)
    Medizinische Fachgesellschaften empfehlen Schwangeren ab der 32. Schwangerschaftswoche eine saisonale RSV-Impfung, um Neugeborene und Säuglinge durch passiven Immuntransfer vor schweren RSV-Infektionen zu schützen, insbesondere bei hohem Infektionsrisiko zwischen September und Januar.

Optionale Impfungen

Diese Impfungen können bei Bedarf während der Schwangerschaft verabreicht werden, insbesondere wenn der Impfschutz unvollständig ist oder aufgefrischt werden muss oder Sie während der Schwangerschaft in Risikogebiete reisen (Reisemedizin).

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Diphtherie
  • Hepatitis A und B
  • FSME (Zecken-Enzephalitis)
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Meningokokken C
  • Pneumokokken
  • Tollwut
  • Typhus
  • HPV-Impfung (Humane Papillomviren)
  • Japanische Enzephalitis

Nicht empfohlene Impfungen

  • Lebendimpfstoffe
    Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, sind während der Schwangerschaft nicht erlaubt. Eine versehentliche Impfung stellt jedoch keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.

Wichtige Hinweise

  • Impfstatus überprüfen lassen
    Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfstatus bereits vor der Schwangerschaft überprüfen lassen und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen.
  • Kontaktpersonen impfen lassen
    Es ist wichtig, dass auch enge Kontaktpersonen des Neugeborenen, wie Partner und Großeltern, gegen Keuchhusten geimpft sind, um das Baby zu schützen.

Impfungen während der Schwangerschaft sollten immer in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgen, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis individuell abzuwägen.

Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.